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Funktion und Aufgaben 

Berater und Impulsgeber

Der Hamburger Klimabeirat berät den Senat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium bei der Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes und des Hamburger Klimaplans. Darüber hinaus soll er Impulsgeber im Bereich der Klimapolitik sein.

Grundlage für die Arbeit des Beirates ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), welches in § 7 die Einsetzung eines solches Gremiums durch den Senat vorsieht. Die konstituierende Sitzung des Beirates fand im April 2021 statt.

Seine Beschlüsse haben Empfehlungscharakter für den Hamburger Senat und die Fachbehörden. Folgende Aufgaben stehen damit im Zusammenhang:

  • Inhaltliche Begleitung und fachliche Beratung des Senats sowie der Verwaltung in Fragen der Hamburger Klimapolitik insbesondere bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Hamburger Klimaplans
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Beratung in Entscheidungsverfahren betreffend Maßnahmenpaketen zu Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel
  • Bewertung der für Klimaschutz und Klimaanpassung beschrittenen Pfade und deren Umsetzung hinsichtlich der Zielerreichung
  • Entwicklung neuer Vorschläge in klimarelevanten Bereichen für zusätzliche Maßnahmenpakete und ggf. weiterer Ziele.
  • Im Klimaschutzgesetz ist direkt festgelegt, dass der Senat die Erreichung der Klimaziele unter Einbindung des Klimabeirats prüft.